Verein
Stand: 17. Januar 2012
Die Capella St. Crucis ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, durch Spenden oder durch eine Fördermitgliedschaft die Chorarbeit zu unterstützen.
Diese Zuwendungen werden im Sinne der Satzung ausschließlich für Konzerte verwendet. Der Verein ist befugt, Spendenquittungen auszustellen.
BLZ 250 501 80
Konto 192 589
Satzung als PDF-Datei (Größe: 200 KB): satzung.pdf

